Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) klarigo oHG – Verlag für Patientenkommunikation
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf alle Produkte und Dienstleistungen von klarigo oHG – Verlag für Patientenkommunikation (klarigo). Die AGB gelten für alle zwischen klarigo und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie sonstige Vereinbarungen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen getroffen werden. Außerdem gelten die AGB für alle Lizenzvereinbarungen zwischen klarigo und dem Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter von klarigo, die über den Inhalt der jeweiligen Vereinbarung hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren. Mit dem Bestellen eines Verlagsproduktes oder Beauftragung einer Dienstleistung akzeptiert der Kunde die AGB in allen Punkten vorbehaltlos.
Angebote von klarigo sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag über die Lieferung unserer Produkte und eventueller Zusatzleistungen kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebotes durch den Kunden oder Zusenden des Bestellformulares zustande. Wenn der Auftrag nicht gesondert bestätigt wird, gilt die Rechnung oder vorbehaltslose Lieferung der bestellten Ware als Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen unserer Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt worden sind. Soweit klarigo sich zur Erbringung des angebotenen Dienstes Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Bestellte Verlagsprodukte werden auf Rechnung und Risiko des Kunden versandt. klarigo haftet nicht für Warenschäden, die während der Lieferung entstehen. Auf der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Liegt ein erheblicher Mangel an der bestellten Ware vor, kann der Kunde Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung) verlangen. Ansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Ware schriftlich an uns
gerichtet werden. Hiervon ausgeschlossen sind Schäden, die während der Lieferung an der Ware entstanden sind
(§3, 1).
Für unerhebliche Mängel wird keine Haftung übernommen.
Als erheblich gelten Mängel oder Schäden an der Ware, die der Produktbeschreibung des Verlages
widersprechen, insbesondere hinsichtlich Papier- und Druckqualität.
Bedenken oder Widerspruch in Bezug auf die Inhalte unserer Produkte unterliegen nicht der Mängelhaftung.
Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Lieferung.
klarigo stellt dem Kunden die im Auftrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Preisen und Konditionen
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Skontoabzüge sind nur dann möglich, wenn diese
in der Rechnung erlaubt werden.
Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wurde. klarigo behält sich vor, mit 1.
Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen
Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls klarigo nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist
klarigo berechtigt, diesen geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber klarigo, wie auch im Verhältnis zu deren
Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
klarigo haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass in Folge höherer Gewalt oder in Folge von
Arbeitskämpfen Leistungen von klarigo unterbleiben. klarigo haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für
indirekte Schäden; sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen.
klarigo haftet nicht für die Inhalte seiner Produkte und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Der Kunde wird gemäß § 33 Abs. 1, Bundesdatenschutzgesetz, darauf hingewiesen, dass klarigo die personenbezogenen Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Bestellung und Rechnungsstellung. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Urheber- und Eigentumsrechte an den Inhalten der klarigo Verlagsprodukte verbleiben - auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden - uneingeschränkt bei klarigo. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten, Bildern, Grafiken und Sounds in anderen gedruckten oder elektronischen Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von klarigo nicht gestattet.
(1) Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von klarigo. Dies gilt auch für Leistungen, die online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Bei Nutzungsrechten gilt vorstehende Regelung entsprechend.
Erfüllungsort ist Pfungstadt, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche
aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden sowie sämtliche sich
zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von
klarigo.
Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stelle zu
wenden:
Klarigo oHG – Verlag für Patientenkommunikation
Bergstraße 106 a
64319 Pfungstadt
Tel.: 06157-9374217
Fax: 06157-9374219
info@klarigo.eu
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Verlagskunden gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.